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RG, 15.04.1908 - Rep. IV. 139/08 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Müssen die Unterschriften der gemäß § 2233 B.G.B. zur Testamentserrichtung zugezogenen beiden Zeugen zusammen mit der Unterschrift des Richters oder Notars unter allen Umständen die letzten Worte des abgeschlossenen Protokolls bilden?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Testamentserrichtung; Protokoll
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 68, 297